Herr Krenz, Herr Krenz
§ 130 Strafgesetzbuch regelt den Tatbestand der Volksverhetzung. Die sog. Auschwitzlüge fällt unter Absatz 3 in dem es heißt: Mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft der des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
Die letzten Tage in der Presse verfolgte ich mit einer leichten Verwunderung, obschon der Tatsache, dass es anscheinend nach dem Mauerfall tatsächlich Menschen gegeben hat, die weiterhin glaubten, dass es den DDR-Schießbefehl nicht gegeben hat. Noch verwunderlicher finde ich die Tatsache, dass es Menschen gibt, die offensichtlich überrascht sind, dass es nun Beweise für den Befehl gibt.
Soldaten, Grenzposten, Wachen. Sie alle stehen aus patriotischen Gründen an Orten, an denen es ihnen aufgetragen wurde zu stehen. Jeder ihrer Handlungen geschehen auf einen Befehl. Sei es von Jung oder damals eben von Krenz. Natürlich muss man in dieser Überlegung Platz lassen für schwarze Schafe. Es gibt immer welche die ausrasten. Nehmen wir bspw. unsere jungen Soldaten aus Afghanistan, die es für überaus witzig erachteten, ihre Langeweile damit zu vertreiben, sich mit Totenschädeln ablichten zu lassen. Dazu gab es keine Veranlassung. Außer ihre eigene Dummheit.
Die Männer, die an der Mauer postiert waren, schossen auf alles, was sich in der Nähe der Mauer bewegte. Egal ob Mann, Frau, Kind oder Tier. Herr Krenz möchte davon heute nichts mehr wissen. Klar, so wie jeder ehemalige SED-Funktionär, der heute noch irgendwo etwas zu melden hat. Sie alle möchten diese Geschehnisse ihrer Vergangenheit am liebsten mit einer Handbewegung vom Tablett wischen und sich den gegenwärtigen Dingen widmen.
Dummerweise gibt es Menschen, die sich für diese Sache mit dem Schießbefehl interessieren. Vorallem seit es Beweise geben soll.
Nun kann man Egon Krenz’ Verleugnung des DDR-Schießbefehls nicht zu 100% unter die Vorschrift des § 130 III StGB subsumieren, aber für mich kommt es nah dran. So zu tun, als hätte man die eigenen “Genossen und Genossinen” nicht beim Fluchtversuch be- oder erschossen, ist, wie wenn Hitler behauptet hätte (Gesetz dem Fall, er hätte sich nicht vorher selbst getötet), er hätte keine ethnischen Säuberungen vorgenommen.
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